Personalmanagement
15.4.2021

Änderungen 2021

Diese Veränderungen kommen im neuen Jahr auf Verbraucher zu.

Team Catch
Team Catch

Das ändert sich im neuen Jahr für Verbraucher

Im Jahr 2021 kommen wie immer einige Veränderungen, die vor allem für Verbraucher wichtig werden. Wir haben hier die wichtigsten vier Änderungen zusammengefasst. Dazu gehören unter anderem die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und das Kurzarbeitergeld für Arbeitsausfälle durch die Corona Pandemie. Außerdem soll es möglicherweise eine Homeoffice-Pauschale geben. Dadurch fällt für viele die Pendlerpauschale weg. Das erhöhte Kurzarbeitergeld soll verlängert werden und bis Ende 2021 gelten.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt

Vor allem für Geringverdiener ist die Erhöhung des Mindestlohns wichtig. Im letzten Jahr betrug der Mindestlohn 9,35 Euro. Der Mindestlohn soll in vier Stufen bis Juli 2022 steigen.

Am 01.01.2021 stieg der Mindestlohn auf 9,50 Euro, ab dem 01.07.2021 wird dieser auf 9,60 Euro erhöht. Am 01.01.2022 wird dieser noch einmal auf 9,82 Euro erhöht und steigt am 01.07.2022 auf 10,45 Euro.

Da der Mindestlohn im neuen Jahr auf 9,50 Euro angehoben wird, müssen Arbeitgeber darauf achten, dass die gesetzliche Verdienstgrenze von insgesamt 450 Euro in der jeweiligen Beschäftigung bzw. bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen nicht überschritten wird. Gegebenenfalls ist dann eine Personalanpassung notwendig. Denn im neuen Jahr müssen Arbeitgeber besonders aufpassen.

Die monatliche Höchstarbeitszeit für Minijobber im Mindestlohn liegt ab dem 01. Januar 2021 bei rund 47 Stunden. Ab 01. Juli 2021 liegt diese dann bei rund 46 Stunden. Während 2020 die monatliche Höchstarbeitszeit durch den Mindestlohn von 9,35 Euro es ermöglichte rund 48 Stunden zu arbeiten. Deswegen muss darauf geachtet werden, dass falls die Verdienstgrenze von 450 Euro überschritten wird, keine geringfügig entlohnte Beschäftigung mehr vorliegt.

Digitale Krankschreibung im neuen Jahr möglich

Der „gelbe Schein“ verabschiedet sich

Da ab diesem Jahr die vom Arzt ausgestellte Krankschreibung durch eine digitale Bescheinigung ersetzt werden soll, hat der alt bekannte “gelbe Schein” schon bald ausgedient. Denn ab 2021 soll die Krankmeldung nicht mehr nur in Papierform an den Arbeitgeber übermittelt werden, sondern auch digital. Diese Neuregelung ist ein Teil eines Gesetzespakets zum Bürokratieabbau. Das hatte der Bundestag bereits vergangenes Jahr verabschiedet.

Bisher bekam man, wenn man sich vom Arzt hat krankschreiben lassen, drei Bescheinigungen: Eine musste an den Arbeitgeber geschickt werden, eine an die Krankenkasse und eine für die privaten Akten. Ab dem Jahr 2021 gibt es eine Neuregelung, wonach die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung von den behandelnden Ärzten direkt an die Krankenkassen digital übermittelt werden. Mit dem neu beschlossenen Gesetz informiert die jeweilige Kasse den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Allerdings müssen Ärzte bis zum 31. Dezember 2021 neben der elektronischen Datenübermittlung übergangsweise noch Papier-Bescheinigungen für den Versicherten und den Arbeitgeber ausstellen.

Homeoffice-Pauschale soll kommen

Auf viele wird dieses Jahr, durch die Arbeit im Home-Office, einiges an Kosten dazu kommen. Dafür fällt für viele die Pendlerpauschale weg. Einen Ausgleich soll es durch die Homeoffice-Pauschale geben. Ob dies der Koalition gelingen wird, ist noch nicht entschieden, allerdings haben wir hier schon einmal die wichtigsten Informationen dazu aufgeschrieben. Sobald eine Einigung vorliegt, werden wir darüber auf unserem Blog informieren.

Wie hoch ist diese?

Der Bundestag beschloss eine Homeoffice-Pauschale von maximal 600 Euro. Sie soll für die Steuererklärung 2020 und 2021 gelten.

Gibt es diesbezüglich eine Einigung?

Die Pläne für die Pauschale befinden sich noch in der Abstimmung zwischen CDU/CSU und SPD. Bisher liegt noch keine Einigung darüber vor.

Warum wird es eine Homeoffice-Pauschale geben?

Da viele während der Corona Pandemie von Zuhause gearbeitet haben, fällt für diese der Arbeitsweg weg. Der Arbeitsweg wäre sonst über die Pendlerpauschale geltend gemacht worden, doch da diese wegfällt, drohen denjenigen sonst eine Steuernachzahlung. Um eben dies zu vermeiden soll die Homeoffice-Pauschale weiterhelfen. Grundsätzlich sind die 5 Euro je Tag im Homeoffice mit einem Arbeitsweg von 15 Kilometern pro Tag vergleichbar.

Fazit zur Homeoffice-Pauschale

Selbst mit einer Homeoffice-Pauschale wird die entfallene Pendlerpauschale nicht auszugleichen sein. Denn bereits seit einigen Jahren legten Pendler in Deutschland durchschnittlich um die 17 Kilometer zu ihrem Arbeitsplatz zurück, in Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt sogar mehr als 30 Kilometer. Somit würde die Homeoffice Pauschale gerade einmal 50% ausgleichen.

Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall wegen Covid-19

Ende November 2021 verlängerte der Bundestag die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld während der Corona-Pandemie. Das Maßnahmenpaket soll jetzt bis Ende 2021 gültig sein.

Arbeitnehmer, die bis Ende März 2021 einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KUG) erwerben, sollen auch weiterhin ab dem vierten Monat, die sie das Kurzarbeitergeld beziehen, das KUG in Höhe von 70 Prozent ihres Entgelts bekommen. Beschäftigte mit Kindern sollen 77 Prozent erhalten können. Ab dem siebten Monat erhöht sich der Satz auf 80 bzw. 87 Prozent.

Des Weiteren werden die bereits bestehenden Sonderregeln zur Kurzarbeit verlängert:

  • Die Bezugsdauer wird auf 24 Monate verlängert, sofern der Betrieb bis zum 31. Dezember 2020 mit der Kurzarbeit begonnen hat.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge werden während der Kurzarbeit bis zum 30. Juni 2021 vollständig erstattet. Vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2021 werden die Sozialversicherungsbeiträge zu 50 Prozent erstattet, wenn die Kurzarbeit zum 30. Juni 2021 begonnen hat.
  • Geringfügige Beschäftigungen bis 450 Euro, also Minijobs, bleiben 2021 generell anrechnungsfrei.

Fazit

Fakt ist, im neuen Jahr kommen wohl einige Veränderungen auf uns zu. Diese werden in der ein oder anderen Form sicher noch im Laufe des Jahr erweitert, je nachdem wie lange uns die Corona Pandemie noch auf Trab hält. Auf jeden Fall können manche Arbeitnehmer sich auf einige Neuerungen und Änderungen einstellen. Um auch alle Änderungen berücksichtigen zu können, solltet ihr Euch möglichst früh darüber informieren.

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